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Recht & Regeln

Der Fall Scuol: Als „ich habe doch nur parkiert“ vor Gericht verlor

09.06.2026
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7
Min. Lesezeit
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Redaktion Parkn’Sleep
Camper auf einem Parkplatz mit Bergblick

Es ist die Lieblingstheorie jeder Camper-Diskussion: „Übernachten im korrekt parkierten Fahrzeug ist Parkieren, nicht Campieren, also erlaubt." Ein Wohnmobilist aus dem Unterengadin hat diese Theorie bis vor das Bündner Verwaltungsgericht getragen. Das Urteil sollte jeder kennen, der frei stehen will.

Das Wichtigste in Kürze
  • Gemeinden dürfen das Übernachten im Fahrzeug auf öffentlichem Grund eigenständig verbieten.
  • „Ich habe nur parkiert" schützt dann nicht, das hat das Bündner Verwaltungsgericht bestätigt.
  • Als Durchreisender kennst du die Gemeindeverordnung praktisch nie, das ist das eigentliche Risiko.
  • Im Engadin gibt es saisonale offizielle Stellplätze (u. a. St. Moritz, Silvaplana/Surlej, Maloja).

Was passiert ist

Ein Wohnmobilist übernachtet auf einem öffentlichen Parkplatz in der Gemeinde Scuol, korrekt parkiert, ohne Stühle, ohne Markise, ohne alles. Der Dorfpolizist büsst ihn trotzdem: 70 Franken. Der Grund steht in der kommunalen Polizeiverordnung, die auf öffentlichem Grund nicht nur das Campieren untersagt, sondern ausdrücklich auch das Übernachten in Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen, ausser an behördlich bezeichneten Stellen.

Der Camper zahlt nicht und zieht den Fall weiter. Sein Argument vor Gericht: Er habe nicht campiert, sondern in einem vorschriftsgemäss parkierten Fahrzeug geschlafen. Das Verwaltungsgericht in Chur sieht es anders, die Gemeinde darf das Übernachten auf ihrem Grund eigenständig regeln, und sie hat es getan. Die Busse bleibt.

Warum dieser Fall so wichtig ist

Der Fall Scuol zeigt die entscheidende Lücke in der beliebten Parkieren-Theorie: Sie funktioniert nur dort, wo keine Gemeinderegel das Übernachten explizit verbietet. Gemeinden haben die Hoheit über ihre Parkplätze, und immer mehr Tourismusgemeinden nutzen sie. Was in der Nachbargemeinde geduldet wird, kostet fünf Kilometer weiter eine Busse. Genau diese Unberechenbarkeit ist der eigentliche Preis des Freistehens.

💡 Die Lehre für unterwegs: Nicht die Kantonsregel entscheidet über deine Nacht, sondern die Gemeindeverordnung, und die kennst du als Durchreisender praktisch nie. Ein vereinbarter Platz auf Privatgrund macht die Frage gegenstandslos: parknsleep.app → Region Engadin.

Und wenn es dich ins Engadin zieht?

Gerade das Oberengadin zeigt, dass strenge Gemeinden und gute Lösungen zusammengehen: In der Saison gibt es temporäre, offiziell bezeichnete Stellplätze, etwa in St. Moritz, Silvaplana/Surlej, Maloja und bei der Diavolezza-Talstation. Dazu kommen die Hof- und Privatplätze im Parkn'Sleep-Netzwerk. Wer eines davon nutzt, erlebt das Engadin so, wie es gedacht ist: mit klarem Kopf und ohne Blick in den Rückspiegel.

Übrigens: Vor jeder Bündner Tour lohnt der Blick auf map.geo.admin.ch, der Nationalpark, Jagdbanngebiete und Wildruhezonen sind dort exakt verzeichnet, und in denen ist die Diskussion sowieso beendet, bevor sie anfängt.

Fallschilderung nach öffentlich dokumentierten Berichten, vereinfacht wiedergegeben; keine Rechtsberatung. Stand Juli 2026.

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